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Vergabe-ID: AN2GBJKVLN2G
Elektroaltgeräte SG4 Landkreis Rotenburg
Status
Vorbereitung E-Auktion
öffentlich-rechtliche Vergabe
Nationale öffentliche Ausschreibung mit anschließender elektronischer Auktion
Entsorgungsleistung
Landkreis Rotenburg (Wümme) Abfallwirtschaftsbetrieb
Große Straße 49
27356 Rotenburg
Schmidt, Jonas (jonas.schmidt@lk-row.de)
90514000 - Recycling von Siedlungsabfällen
06.08.2026
16.09.2026 15:00 Uhr
02.10.2026 08:00 Uhr - 09.10.2026 12:00 Uhr
02.11.2026 15:00 Uhr

Anfrage vom 04.09.2026 20:22 Uhr

Frage 1:
Im Dokument Ergänzende Vertragsbedingungen wird erwartet unter
Punkt 2, Sicherstellung des Entsorgungsablaufs:

Die Vollmeldung der Container erfolgt entsprechend den Vorgaben der stiftung ear per
E-Mail oder telefonisch seitens der Übergabestellen. Vollmeldungen bis 12:00 Uhr sind
spätestens am nächsten Werktag während der Öffnungszeiten auszuführen.

Wir bitten zu prüfen, ob die Vorgaben des ear im Rahmen einer Optierung Anwendung finden.

Abweichend hierzu wird erwartet unter
Punkt 3, Übergabestellen, Abholturnus und Abholung auf Vollmeldung:

Nach einer Vollmeldung hat der Auftragnehmer den betreffenden Container innerhalb
von 7 Kalendertagen zu wechseln.

Frage 2:
Im Dokument Ergänzende Vertragsbedingungen wird vorgegeben unter
Punkt 5, Besondere Anforderungen an die Sammlung von Geräten mit fest verbauten
Akkumulatoren/Batterien:

Eine Demontage oder Entnahme der Akkumulatoren/Batterien durch den Auftragnehmer ist nicht vorgesehen.

Wir bitten zu prüfen, ob hier ersetzend ‚der Auftraggeber‘ zu verstehen ist.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Antwort des Auftraggebers vom 07.09.2026 12:28 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Frage 1

Der Hinweis ist zutreffend. Der Landkreis Rotenburg (Wümme) hat die Eigenverwertung der Sammelgruppe 4 nach § 14 Absatz 5 ElektroG bei der Stiftung ear angezeigt. Die Altgeräte der optierten Sammelgruppe werden nicht zur Abholung bereitgestellt. Die Vorgaben der Stiftung ear zur Abholkoordination — insbesondere zu Abholanordnungen, Bereitstellungs- und Abholfristen sowie zur Behältergestellung durch die Hersteller — finden auf die vertragsgegenständliche Leistung daher keine Anwendung.
Ziffer 2 der Ergänzenden Vertragsbedingungen wird berichtigt; der Zusatz „entsprechend den Vorgaben der Stiftung ear" entfällt.
Unberührt bleiben diejenigen Regelungen der Vergabeunterlagen, die auf Festlegungen der Stiftung ear Bezug nehmen, ohne die Abholkoordination zu betreffen — insbesondere die Zuordnung der Geräte zur Sammelgruppe 4 sowie der nach Ziffer 7 erforderliche Eintrag der Erstbehandlungsanlage im ear-Verzeichnis der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen.
Der zutreffend erkannte Widerspruch zwischen Ziffer 2 und Ziffer 3 wird zugunsten der Regelung in Ziffer 3 aufgelöst: Maßgeblich für den Behälterwechsel ist ausschließlich die Frist von 7 Kalendertagen nach Zugang der Vollmeldung. Die Angabe „spätestens am nächsten Werktag während der Öffnungszeiten" in Ziffer 2 entfällt.
Unberührt bleibt Ziffer 2 Satz 1: Der Auftragnehmer hat einen reibungslosen Entsorgungsablauf sicherzustellen und Behälterwechsel so zu organisieren, dass Überfüllungen sowie Betriebsunterbrechungen vermieden werden. Ziffer 1 lässt die Aufstellung zusätzlicher Behälter ausdrücklich zu.

Zu Frage 2

Der Wortlaut in Ziffer 5 wird nicht durch „der Auftraggeber" ersetzt; er wird jedoch klarstellend gefasst.
An den Übergabestellen findet keine Demontage und keine Entnahme fest verbauter Akkumulatoren oder Batterien statt — weder durch den Auftraggeber noch durch den Auftragnehmer. Großgeräte mit fest verbauten Akkumulatoren/Batterien werden durch das Personal der Übergabestellen lediglich getrennt von den übrigen Altgeräten der Sammelgruppe erfasst und in den vom Auftragnehmer gestellten Eurogitterboxen mit Inlay bereitgestellt. Die Übergabe an den Auftragnehmer erfolgt als vollständiges Gerät einschließlich der fest verbauten Akkumulatoren/Batterien.
Die Entfernung der Akkumulatoren/Batterien sowie deren Verwertung bzw. Entsorgung obliegen dem Auftragnehmer im Rahmen der Erstbehandlung nach § 20 ElektroG in Verbindung mit Anlage 4 ElektroG sowie nach den Vorgaben des Batteriegesetzes.

Hinweis
Die berichtigten Ergänzenden Vertragsbedingungen werden als geänderte Vergabeunterlage eingestellt. Die Angebotsfrist bleibt unverändert; es handelt sich ausschließlich um Klarstellungen ohne Auswirkung auf den Leistungsumfang.

Mit freundlichen Grüßen


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